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30.09.2006:

Wo Bio drauf steht ist auch Bio drin

Und doch gibt es Unterschiede Der ökologische Landbau hat in unterschiedlichen Formen eine lange Tradition. Schon 1928 wird das Demeter Warenzeichen eingeführt, der Anbauverband Bioland wird 1971 und Naturland 1982 gegründet. Der Hauptgedanke der ökologischen Landwirtschaft war und ist ein Wirtschaften im Einklang mit der Natur. Der Betrieb wird dabei als Organismus mit den Bestandteilen Mensch, Tier, Pflanze und Boden gesehen. Mit der Einführung des Bio-Siegel vor genau fünf Jahren, wurde in Deutschland ein einheitliches ökologisches Gütesiegel geschaffen. Es kennzeichnet inzwischen 32.500 Produkte aus kontrolliert ökologischem Landbau, die nach den Richtlinien der EG-Öko-Verordnung erzeugt wurden. So können Sie als Verbraucher sicher sein: Wo das EG-Bio-Siegel drauf ist, ist auch EG-Bio drin. Und doch ist Bio nicht gleich Bio. Die Richtlinien der Anbauverbände gehen zum Teil weit über die EG-Mindeststandards hinaus. Wir vom Lieferservice und im Hofladen achten genau auf die Qualitätsunterschiede und möchten sicher sein, dass auch die ethischen und sozialen Grundsätze beim Anbau und der Produktion eingehalten werden und bieten Ihnen bevorzugt Produkte unserer Verbandskollegen an, die höhere Ansprüche an den ökologischen Landbau stellen. Dabei hat die Regionalität immer oberste Priorität! Damit auch Sie wissen, wofür sie sich beim Einkauf von Biolebensmitteln entscheiden, haben wir die wichtigsten Unterschiede an Hand der Bioland Richtlinien für Sie zusammengestellt:
Bewirtschaftung des Betriebes: Bioland: Der Gesamtbetrieb darf ausschließlich ökologisch bewirtschaftet werden. EG-Öko-Verordnung: ökologische und konventionelle Bewirtschaftung in einem Betrieb ist zugelassen.
Tierhaltung: - Begrenzung der Anzahl der Tiere Bioland: nur 140 Hennen, 280 Hähnchen oder 10 Mastschweine pro Hektar und Jahr sind zugelassen. EG-Öko-Verordnung: 230 Hennen, 580 Hähnchen oder 14 Mastschweine pro ha und Jahr sind zugelassen. - Futtermittel Bioland: Grundsätzlich darf nur 100% Biofutter gefüttert werden. Über 50% des Futters muss vom eigenen Betrieb oder einer regionalen Kooperation stammen. Nur wenn Ökokomponenten nicht verfügbar sind und Mangelernährung droht sind Ausnahmen wie Kartoffeleiweiß oder Maiskleber zulässig. Bei Rindern und Ziegen sind konventionelle Komponenten verboten. Die ganzjährige ausschließliche Fütterung mit Silage ist verboten. Im Sommer ist überwiegend Grünfütterung auf der Weide vorgeschrieben. EG-Öko-Verordnung: Die eigene Futtererzeugung ist nicht eindeutig vorgeschrieben, eine standortunabhängige Tierhaltung ist möglich. Großzügige Liste mit 80 Produkten aus konventionellem Anbau, wie Fischmehl, konventionelles Soja, Trester aus Zitrusfrüchten und Importfutter aus der Dritten Welt zugelassen. Die Silagefütterung ist nicht geregelt.
Im Pflanzenbau: - Saatgut/Düngung: Bioland: Chemisch gebeiztes Saatgut ist verboten. Die Düngung mit konventioneller Gülle, Jauche und Geflügelmist ist nicht zulässig. Konventioneller Wirtschaftsdüngerzukauf ist nur in Form von Rinder-, Schaf,- und Pferdemist möglich. Im landwirschaftlichen Betrieb ist der Zukauf auf 40 kg pro Hektar Stickstoff begrenzt. Nur wenige organische Handelsdünger sind zulässig. Verboten sind z.B. Blut,- Fleisch,- Knochenmehle und Guanodünger. EG-Öko-Verordnung: Chemisch gebeiztes Saatgut ist zugelassen. Konventionelle Gülle, Jauche und Geflügelmist aus flächengebundener Tierhaltung sind als Dünger zulässig. Der Zukauf von Stickstoff ist nicht limitiert, muss aber anerkannt sein. Blut,- Fleisch,- Knochenmehle und Guanodünger sind zugelassen. - Risikofaktoren/Pflanzenschutz: Bioland: Der Anbaustandort muss auf Altlasten, Emittenten , Kontaminationsquellen usw. überprüft werden. Die Verwendung von Kupfer ist auf 3kg/Hektar und Jahr beschränkt. Pyrethroide dürfen nicht eingesetzt werden. EG-Öko-Verordnung: Eine Standortbestimmung ist nicht geregelt. Die Verwendung von Kupfer richtet sich nach den konventionellen Bestimmungen der Länder, maximaler Einsatz auf 8 kg/Hektar pro Jahr begrenzt. Pyrethroide dürfen für Schädlingsfallen im Mittelmeerraum eingesetzt werden.
In der Verarbeitung: - Kennzeichnung Bioland: Der Begriff "Bio" darf verwendet werden, wenn 100% der Zutaten ökologischer Herkunft sind. Bei nachweislicher Nichtverfügbarkeit von Zutaten in ökologischer Qualität kann der Verband eine Ausnahmegenehmigung für konventionelle Zutaten bis zu einem Anteil von maximal 5% genehmigen. EG-Öko-Verordnung: Der Begriff "Bio" darf verwendet werden, wenn 95% der Zutaten ökologischer Herkunft sind. Und die betreffenden konventionellen Zutaten nicht in Bioqualität vorliegen. - Zusatzstoffe/Verfahren/Verpackung: Bioland: 26 Zusatzstoffe sind zugelassen, Nitritpökelsalz ist nicht zugelassen. Umstrittene Verfahren in der Verarbeitung sind verboten. Es liegt eine Negativliste vor. Klare Vorgaben über die Verwendung von Verpackungen ist über eine Positivliste geregelt. EG-Öko-Verordnung: 49 Zusatzstoffe sind zugelassen, die Verwendung von Nitritpökelsalz ist nicht geregelt, aber gemäß deutschem Lebensmittelrecht zulässig. Umstrittene Verfahren und die Vorgaben über die Verwendung von Verpackungen sind nicht geregelt.